Kommentar
über die Sozialversicherungsentgeltverordnung
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. Sie trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die SvEV löste die frühere Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien...