Rechnungen

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Ratgeber
Auch um Gewährleistungsansprüche wahrnehmen zu können, empfiehlt sich die Aufbewahrung von Rechnungen als Beweismittel. | Foto: Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Wichtige Aufbewahrungsfristen für Verbraucher
Papierkorb oder Aktenordner?

Im Laufe eines Jahres sammeln sich jede Menge Dokumente und Belege an. Vielen stellt sich da zum Jahresanfang die Frage: Was davon kann weg und was gehört in die Ablage? Michaela Rassat, Juristin der Ergo, erklärt, welche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind und in welchen Fällen eine digitale Ablage ausreicht. Handwerkerrechnungen: mindestens zwei, besser fünf Jahre Mieter und Eigentümer müssen Rechnungen und Zahlungsbelege über Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus zwei...

  • Hilden
  • 14.01.21
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