Politik
Gericht gibt Huren recht
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern den ursprünglichen Dortmunder Sperrbezirk (erweiterter Innenstadtbereich) bestätigt, womit die Ausübung der Straßenprostitution in den Bereichen Ravensberger Straße, Mindener Straße und Juliusstraße verboten bleibt. Allerdings wurde die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet aufgehoben. Zur Begründung führte die Kammer an, dass es auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund möglicherweise doch irgendwo...