Politik
Piraten könnten erst nach der Wahl klagen
Mit Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute (21.) vernommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss von der Wiederholungswahl des Stadtrates und von elf Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen steht. Zudem vertritt es die Meinung, dass das Land den Schutz des Wahlrechts in seinem Verfassungsraum allein...