Oberverwaltungsgericht entscheidet: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel
Das ist ein Paukenschlag in den seit Monaten andauernden Diskussionen um die so genannte "E-Zigarette": Das Oberwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass es sich bei den Flüssigkeiten (Liquids), mit denen die "E-Zigarette" betrieben werden, nicht um Arzneimittel handelt. Just mit dem Argument, die "Liquids" seien nikotinhaltig, hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Verkauf der "E-Zigaretten" samt Zubehör komplett verboten. Auch fallen die rauchfreien Hightech-Produkte sehr...