Ratsbeschluss

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Ratgeber
Bürger sind für die Reinigung des Gehweges vor ihrem grundstück verantwortlich. | Foto: Rike  / pixelio.d

In Kalkar gilt: Bürger müssen Gehweg an ihrem Grundstück sauber und schneefrei halten

Die Stadt Kalkar führt die Reinigung (auch Winterwartung) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen durch, soweit die Reinigung nicht den Grundstückeigentümern übertragen ist. Die Einteilung der Straßen ist dem zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gehörigen Straßenverzeichnis zu entnehmen. Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 14. November 2013 neben einer Anpassung der Gebühren auch einige...

  • Kalkar
  • 04.12.13
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