Stadt Marl begrüßt Entscheidung
Verwaltungsgericht bestätigt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Rathaussanierung
Das Bürgerbegehren gegen die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses Marl war unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute in mündlicher Verhandlung entschieden und damit einen entsprechende Entscheidung des Rates der Stadt Marl bestätigt. Bürgermeister Werner Arndt hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen begrüßt. Arndt: „Wir hatten keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Rechtsauffassung des Rates und der Verwaltung“, sagte Arndt. „Nach dem...