Das Rathaus der Stadt Marl wird unter Denkmalschutz gestellt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet. Eine vorläufige Unterschutzstellung ist erfolgt. Der Anstoss ging bereits 1985 von der Stadt Marl aus. Mit Jahresbeginn 2013 wurde eine Vorlage für die politischen Gremien erstellt zwecks endgültiger Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Marl. Da die Untere Denkmalbehörde zur Eintragung verpflichtet ist, steht ihr gesetzlich kein Ermessen zu. Eine Stilllegung der Türme bzw. ein Abriss sind damit...