Größerer Wohnraum für von Hartz IV Betroffene
Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich entschieden, dass den von Hartz IV betroffenen Menschen in NRW eine größere Wohnfläche zusteht, als bisher von den Jobcentern, auch in Herne, zugestanden wurde. Damit endete ein jahrelanger Rechtsstreit, der bereits seit Anfang 2010 von mehreren erstinstanzlichen Sozialgerichten jeweils zugunsten der MieterInnen entschieden wurde. Mit dieser Entscheidung wird allen Hartz IV-Betroffenen in NRW eine um 5 qm größere Wohnfläche...