BAMH kritisiert Schweigen der Verwaltung - Mitgefühl gelte allein dem Opfer
„Unser ganzes Mitgefühl gilt dem jungen Opfer der Vergewaltigung, nicht den Tatverdächtigen“, so die Geschäftsführerin der BAMH-Fraktion, Ramona Bassfeld. Hier müsse eine klare Grenze gezogen werden. Die schändliche Tat dieser Personen dürfe auch nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zeigen, sondern– soweit möglich – ausländerrechtliche. „Es handelt sich zwar um EU-Angehörige. Die EU-Freizügigkeit gilt aber nur zum Zwecke der Erwerbsaufnahme und nicht zur Tolerierung von Straftaten durch die...