Ralf S.

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Überregionales
Feuerwehrmann Ralf S. kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung am 1. September.
Foto: Justen

Kein Schmerzensgeld für Feuerwehrmann Ralf S.: 1. Loveparade-Zivilverfahren entschieden

Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg hat am Montag die Klage des Duisburger Feuerwehrmannes Ralf S. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen. Ralf S. hatte aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller und dem Land NRW zuletzt rund 90.000 Euro gefordert. Das Urteil im ersten Loveparade-Zivilverfahren entspricht der vom Gericht bereits in der mündlichen...

  • Duisburg
  • 28.09.15
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