Überregionales
Feuerwerk und Böller nur zu Silvester!
Die Polizei weist auf die gesetzlichen Regelungen zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern hin: Das Abbrennen der Silvesterfeuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf außerdem nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht geben Polizei und Feuerwehr außerdem folgende ergänzende Sicherheitshinweise: Bürger sollen nur von der Bundesanstalt für...