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Sieht schön aus, ist aber nicht ungefährlich: Silvesterfeuerwerk. (Symbolbild)
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Sicheres Feuerwerk: Damit es richtig knallt

In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 30. Dezember 2017 erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften. „Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Zudem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen...

  • Gladbeck
  • 19.12.17
  • 2
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