Blaulicht
Überzogene Reaktion beider Beteiligter
Radfahrer tritt auf am Boden liegenden Autofahrer ein
Ein 56-jähriger Hattinger wurde jetzt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 50 Euro, also zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer. „Der Autofahrer war an der Gesamteskalation nicht ganz unbeteiligt“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung. Vorher hatte er den 56-Jährigen Radfahrer wegen Körperverletzung zu der Geldstrafe verurteilt. Aber von vorn: Der...