Rückschnitt

Beiträge zum Thema Rückschnitt

Ratgeber
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit von Dienstag, 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können...

  • Balve
  • 16.02.22
Überregionales

Gartenbesitzer in der Pflicht

Balve. Die Stadt Balve mahnt ihre Bürger an, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen auszulichten beziehungsweise zurück zu schneiden. Teilweise sei der Bewuchs an öffentlichen Gehwegen und Straßen so üppig, dass Fußgänger gezwungen seien, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m, über einer Fahrbahn 4,50 m. Durch den Bewuchs würde teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zur...

  • Menden (Sauerland)
  • 06.07.17
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