Standesamtliche Trauungen zu Corona-Bedingungen
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen Negativtest vorlegen
In den Duisburger Standesämtern wird Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen während der standesamtlichen Eheschließung unter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregelungen und der Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen. Seit August gilt für Eheschließungen zudem, dass bei bekannten positiven Infektionen und für Rückkehrer aus Risikogebieten des teilnehmenden Personenkreises, ein aktueller Negativtest/Einhaltung der Quarantänefrist am Tag der standesamtlichen Trauung für diese...