Rückforderung von Corona-Soforthilfe laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. Ein Selbstständiger und eine Rechtsanwaltskanzlei hatten sich gegen Rückforderungen von Corona-Finanzhilfen durch Land in Höhe von 3092 Euro beziehungsweise 7000 Euro gewehrt – und Recht bekommen. Für das Gericht war nicht zu erkennen, dass die Bewilligung der Finanzhilfe unter Vorbehalt gestanden hätte, so das Gericht. Das Urteil zeigt dass es...