Wohnungsvermieter blieb auf Kosten sitzen
Jobcenter zahlt nach Tod nicht rückwirkend
Viele Jahre hat Konstantinos Kazinakis eine Wohnung an einen Mann vermietet, der Arbeitslosengeld II bekam. Nie gab es Probleme. Doch nachdem der Mieter verstorben war, blieb Kazinakis auf Energie- und Betriebskosten von gut 160 Euro sitzen, weil das Jobcenter die Erstattung ablehnte. „Es geht mir ums Prinzip, nicht um die Summe“, erklärt der Hausbesitzer und fragt: „Warum trägt der Vermieter die Kosten?“ In den Jahren zuvor hatte sein Mieter jeweils die Energie- und Betriebskostenabrechnung...