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Seniorin zeigt Sohn wegen räuberischer Erpressung an
Nach der Anzeige einer 81-jährigen erhob die Staatsanwaltschaft gegen deren 62-jährigen Sohn Anklage wegen räuberischer Erpressung. Dem Hattinger Schöffengericht reichten aber am Ende der Beweisaufnahme die Fakten zur Verurteilung nicht aus. Daher gab es einen „haarscharfen Freispruch“ für den Sohn der Seniorin. Die Lebensführung des vorbestraften Angeklagten kann man nach den Erkenntnissen in der Hauptverhandlung als „speziell“ bezeichnen. Das Haus, in dem er Wohnrecht besitzt, soll inzwischen...