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Beiträge zum Thema QR-Code

LK-Gemeinschaft

Dies gilt ab heute für den Besuch im DINamare
Wer schwimmen gehen darf und wer nicht

Auch im DINamare gilt ab heute, 13. Januar, die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Dies bedeutet 2G+. Eine Abkürzung mit nur drei Zeichen, aber einer Reihe von Differenzierungen und Ausnahmen. Hier der Überblick. Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen weder einen Impf- noch einen Testnachweis. Sie müssen ihr Alter allerdings belegen können. Menschen ab 16 Jahren müssen für einen Besuch des DINamare grundsätzlich vollständig geimpft oder vollständig genesen...

  • Dinslaken
  • 13.01.22
LK-Gemeinschaft

Regelung gilt ab morgen
2G-Plus-Regel im DINamare

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Dienstag, 28. Dezember, die 2G-Plus-Regel im Dinslakener DINamare – das stadtwerkebad. Da bei der Sportausübung in Schwimmbädern keine Masken getragen werden können, müssen hier auch immunisierte Personen zukünftig zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test-Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, beim Einlass vorlegen. Es werden...

  • Dinslaken
  • 27.12.21
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