Ratgeber
Über den richtigen Umgang mit Böllern
Mit Raketen und Böllern wird zu Silvester das neue Jahr begrüßt: Ursprünglich sollten böse Geister mit dem sprühenden Spektakel vertrieben werden. „Erstmals gilt zum Jahreswechsel 2011, dass pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden dürfen“, gibt Bernhard Oberle von der Iserlohner Verbraucherzentrale Hinweise für einen guten Rutsch. Der Verkauf von Knallern & Co. ist...