Weitere Lockerungen für Dortmund
Aktuelle Corona-Regeln
Seit Montag, 14. Juni gilt sowohl in Dortmund als auch für das Land NRW Inzidenzstufe 1 (stabile Inzidenzwerte unter 35). Daraus ergaben sich für Dortmund weitere Lockerungen. Unberührt davon bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in viel frequentierten öffentlichen Bereichen. Eine Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres: auf den Fußgängerzonen innerhalb des Wallrings der Dortmunder City von 9 bis 20 Uhr; auf der Münsterstraße (von der Einmündung Priorstraße bis zur Kreuzung...