Der Urinstinkt
Jetzt wurde vor Gericht verhandelt, ob ein Vermieter seinen stehpinkelnden Mieter regresspflichtig machen kann. Denn durch dessen Urinspritzer sei der Marmorboden im Badezimmer stumpf geworden, somit ein Schaden von 1 900 Euro entstanden, so der Kläger. Der Richter allerdings urteilte zugunsten des Stehpinklers. Begründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen noch weit verbreitet.“ Laut Duden versteht man unter Domestizierung „das...