Landgericht Dortmund weist Klage ab
Bönen: KiK muss nicht zahlen - Ansprüche verjährt!
Am heutigen Donnerstag (10. Januar) wurde am Dortmunder Landgericht im "Pakistan-Prozess" gegen das Textilunternehmen KiK ein Urteil gefällt: Die Richter entschieden, dass die Klage abgewiesen wird, da nach pakistanischer Rechtssprechung die Ansprüche als verjährt gelten. Das Bönener Unternehmen Kik trägt für die Folgen der Brandkatastrophe im Jahre 2012 keine Verantwortung. Die vier Betroffenen des verheerenden Brandes in einer Textilfabrik werden kein Schmerzensgeld erhalten. Laut des...