Update 2: Kein Loveparade-Prozess - Staatsanwaltschaft legt sofortige Beschwerde ein
Update 2: Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft. Gegen den Beschluss der Strafkammer hat die Staatsanwaltschaft daher umgehend sofortige Beschwerde eingelegt. So heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg unter anderem: "Der Beschluss der Strafkammer ist – jedenfalls überwiegend – mit Bedenken gegen den Sachverständigen Prof. Dr....