Neue Gesetze für Sexarbeit
Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfristen enden Kreis. Seit fünf Monaten gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, das sich an Prostituierte und Bordellbetreiber richtet. „Zum Jahresende laufen die gesetzlichen Übergangsfristen aus“, erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen. Bis zum 31. Dezember 2017 haben alle Personen, die der Sexarbeit im Kreisgebiet nachgehen noch Zeit, die erforderliche gesundheitliche Beratung beim Kreisgesundheitsamt in Marl in Anspruch zu nehmen und sich im Anschluss...