Keine Postzustellung bei Bedrohung
Wird ein Postbote bei der Zustellung von Briefsendungen "an Leib und Leben" bedroht, kann der Empfänger vorübergehend von der Zustellung ausgeschlossen werden. Und zwar so lange, bis der Missstand, der zum Ausschluss führte, behoben ist. Das bestätigte Rainer Ernzer, Sprecher der Deutschen Post-Pressestelle in Düsseldorf, auf Nachfrage des Stadtanzeigers. "In aller Regel geht es um Hunde, die entweder frei auf einem Grundstück herumlaufen, das der Zusteller betreten muss, um den Briefkasten zu...