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Ratgeber

Pflegeentgelte 2017

Erhalten die Pflegebedürftigen und Angehörigen verbesserte Leistungen. Bis zum 31.12.2016 galten 3 Pflegestufen. Ab dem 1.1.2017 gelten fünf Pflegegrade. Arbeitnehmer müssen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag leisten. Die Differenz der Zuzahlungen für die Pflege war bis 31.12.2016 von Stufe und Haus verschieden. Seit dem 1.1.2017 ist die Zuzahlung für alle Pflegegrade von 2 – 5 gleich. Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhält keine Pflegekassenleistung für die stationäre Pflege. Wie...

  • Düsseldorf
  • 03.02.17
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