Blaulicht
Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg 11
Polizei darf bei Einsätzen im öffentlichen Raum gefilmt werden
"OSNABRÜCK. Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer Beschwerdeentscheidung zu befassen" Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen ...