Demo-Verbot für "Rechte" scheitert vor Gericht - Gegendemonstrationen angekündigt
Die Neonazis dürfen am ersten Mai in Dortmund marschieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden. Das Gericht wies eine Beschwerde des Polizeipräsidiums Dortmund gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund nicht bestätigt. Als letztes Rechtsmittel gegen den Beschluss blieb der Polizeibehörde nur die Beschwerde beim OVG Münster. Die...