Polizeibericht
Unter dem Einfluss von Drogen im Auto unterwegs
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§1 StVO)" Der Sinn dieser Grundsätze für die Teilnahme am Straßenverkehr wird immer wieder dann besonders klar, wenn Unschuldige durch verantwortungslose Verkehrsteilnehmer geschädigt, verletzt oder gar getötet werden. Einer 33-jährigen...