Parken und Abstellen von Anhängern in Wohngebieten
Handlungsbedarf
Das Parken und Abstellen von Anhängern in Wohngebieten hat deutlich zugenommen. Viele Halter wohnen überwiegend nicht dort. Der Parkdruck hat weiter zugenommen und die Wohnqualität wird erheblich gestört. Nach der STVO dürfen Anhänger ohne das entsprechende Zugfahrzeug maximal vierzehn Tage abgestellt werden. Ist die Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzten. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 EUR drohen. Das Ordnungsamt wird erst nach...