Ratgeber
Klarstellung aus dem Rathaus
Umgang mit den verschiedenen Corona-Tests
Im Zusammenhang mit erforderlichen Schnelltests, um etwa in allen Geschäften weiter einkaufen zu können, kommen immer wieder Fragen von Bürgern auf. Hier einige Klarstellungen seitens der Stadt: 1. Kinder benötigen erst ab dem Eintritt ins Schuleintrittsalter (ab 6 Jahren) ein negatives Testergebnis. 2. Der Schnelltest darf grundsätzlich nicht älter als 24 Stunden sein. 3. Ein Zuhause durchgeführter Schnelltest reicht nicht aus. Es muss ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest in einer...