Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V. als Umweltvereinigung im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannt
Medien- und Politikinfo vom Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V.: BgF als Umweltvereinigung im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannt Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat den Verein Bürger gegen Fluglärm e.V. als "Umweltvereinigung zur Beteiligung an behördlichen Entscheidungsverfahren und zur Einlegung von Rechtsbehelfen gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)" anerkannt. Damit werden die Rechte des Vereins gegenüber Behörden- und...