Politik
Dringlichkeitsentscheidung
Planungen zur Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße beschlossen
Die Planungen für die Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße wurden beschlossen, in einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW, durch Oberbürgermeister Thomas Kufen und Manfred Tepperis, erste stellvertretender Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses. Der Bau- und Verkehrsausschuss muss diese Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten planmäßigen Sitzung noch bestätigen. Aufgrund der Situation in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus...