Ratgeber
Umweltzone Ruhrgebiet
Am 1. Januar 2012 wird die großräumige zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet. Fahrzeuge, die nicht mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren und auch nicht dort parken. GE. Ab dem 1. Januar 2013 gilt dieses Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 1. Juli 2014 zusätzlich für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Grenzen im Norden und dem Rest der Stadt Die Umweltzone im Bereich der Stadt...