BVB wehrt sich gegen Wahlplakat der Partei „Die Rechte“
Das Oberlandesgericht Hamm hat heute Borussia Dortmunds Rechtsauffassung geteilt und eine Einstweilige Verfügung gegen den Dortmunder Kreisverband der Partei „Die Rechte“ erlassen. Diese beabsichtigte, auf einem Wahlplakat ihres Spitzenkandidaten für die Kommunalwahl 2014 – auf schwarzem und gelbem Grund – mit dem Slogan „Von der Südtribüne in den Stadtrat!“ zu werben. Dies ist dem Kreisverband nunmehr gerichtlich untersagt worden. Borussia Dortmund unterstreicht abermals und ausdrücklich, dass...