PKH

Beiträge zum Thema PKH

Ratgeber

Es ist einem Anwalt nicht zuzumuten umsonst zu arbeiten - erst PKH bewilligen, dann Verfahren betreiben

"Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen." wikipedia Dieser Zugang zu fachkompetenter anwaltlicher Hilfe...

  • Essen-Süd
  • 11.07.14
  • 1
Politik

Das LSG NRW bestätigt ernste Zweifel an der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze

Mit Beschluss vom 14.10.2011 hat das LSG NRW (AZ - L 12 AS 1360/11 B-) festgestellt, dass der Klägerin für die Durchführung des Verfahrens ab 21.02.2011 PKH zu bewilligen ist. In der Entscheidungsbegründung führt das Gericht aus: “Gem. §§ 73a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist Prozesskostenhilfe u.a. zu bewilligen, wenn das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Diese Voraussetzung ist vorliegend gegeben. Die Klägerin begehrt höhere Regelleistungen...

  • Essen-Süd
  • 02.02.12
  • 2
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