Verfassungsgerichtshof stellt Recht wieder her - Sperrklausel gekippt
Es kam, wie es kommen musste. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Punkt. Mit dem Urteil wird das Recht, gegen das die 2016 im Landtag NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung sorglos verstossen haben, wieder hergestellt. Dr. Ricarda Brandts, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, rügt...