Sperrklausel bei Kommunalwahlen = Missachtung des Wählerwillens
. Nach der politischen Sommerpause will der Landtag nach 2008 einen erneuten Versuch starten, eine 3% Klausel für die im Jahr 2020 stattfindende Kommunalwahl in die Verfassung des Landes NRW einzubringen. Eine 5% Klausel hatte man einst vom Bund übernommen, die 1994 prompt vom Verfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Ab 1999 zogen dann kleine Parteien und Wählergruppen in die Räte und Kreistage ein. Dieser Neuangang wird von der NRW SPD forciert, die dazu ein bei der Ruhr Uni Bochum...