Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung
Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden!
Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom. Zu diesem Schritt sind alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Dies gilt auch für alte...