Pflicht

Beiträge zum Thema Pflicht

Ratgeber
Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr in ihre eigene Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitswesen zu melden.  | Foto: LK-Archiv: Silke Gerstler / Montage

Fachdienst Gesundheitswesen kann Personen von Quarantäne befreien
Pflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten / Krisenstab Kreis Wesel informiert

Der Krisenstab des Kreises Wesel weist darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich nach ihrer Rückkehr in ihre eigene Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitswesen zu melden. Dies funktioniert mithilfe des Online-Formulars oder per E-Mail an: reiserueckkehrer@kreis-wesel.de Hierbei sind folgende Angaben zu machen: NameVornameGeburtsdatumTelefonnummerReisedatenGrippeähnliche SymptomeFür wen die Regelungen gelten Diese Regelungen...

  • Wesel
  • 23.07.20
Natur + Garten
Auch wenn das Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten geringer als sonst ist, kann es auch im Kreis Wesel immer wieder zu schweren Unfällen kommen, warnt die Kreisjägerschaft Wesel. | Foto: Zur Verfügung gestellt von der KJS Wesel.

Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen
KJS Wesel warnt: "Unser Wild kennt keine Uhrzeit"

"Oft passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen zu etwa 20 Verkehrstoten pro Jahr, viel Tierleid und Sachschäden im hohen dreistelligen Millionen-Bereich. Kurz nach der Zeitumstellung ist besondere Vorsicht geboten", warnt die Kreisjägerschaft Wesel (KJS), "denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oftmals überrascht." Auch wenn es das Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten geringer als sonst ist, kann es auch im Kreis Wesel immer...

  • Wesel
  • 03.04.20
Ratgeber

Osterfeuer müssen angemeldet werden!

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dies teilt die Kreisverwaltung in Wesel mit. Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu gehören Mindestabstände, die Beispielsweise zu bewohnten Gebäuden 100 Meter und zu Straßen und Bahnlinien 50 Meter betragen. Weiterhin sollte das Höchstmaß für das Feuer maximal sechs Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche...

  • Wesel
  • 25.03.11
  • 2
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