Politik
Pflegenoten zur Orientierung !?
Pflegenoten dürfen auch weiterhin ins Internet befand das Bundessozialgericht (BSG) am 16. Mai 2012. Soweit nichts Neues. Neu ist jedoch, was das BSG über die Pflegenoten sagte: Sie seien nicht aussagekräftig, ihre Wissenschaftlichkeit nicht gegeben. Ein richterlich nachweislich ungeeignetes Element soll den Verbraucher darüber informieren, wessen Dienste er in Anspruch nimmt, in welche Einrichtung er seinen pflegebedürftigen Angehörigen gibt. Hintergrund: der Caritasverband hat gegen die...