Pfändungsschutzkonto

Beiträge zum Thema Pfändungsschutzkonto

Ratgeber
Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen und Werner Philipp von der Zentralen Schuldnerberatung der AWO im Kreis Unna

Pfändungsschutzkonto - Erfahrungen vor Ort

Seit 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit bei Vorliegen einer Kontopfändung, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag -1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011 - verfügen. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind dabei genauso geschützt wie beispielsweise Unter­stützungsleistungen Dritter. Über diesen Betrag hinaus können die meisten...

  • Kamen
  • 08.09.11
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