Ratgeber
Pfändungsschutzkonto - Erfahrungen vor Ort
Seit 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit bei Vorliegen einer Kontopfändung, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag -1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011 - verfügen. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind dabei genauso geschützt wie beispielsweise Unterstützungsleistungen Dritter. Über diesen Betrag hinaus können die meisten...