Änderung des Pfändungsschutzes
AWO Schuldnerberatung macht auf Fristen aufmerksam. Ist ihr Girokonto aktuell mit einer Pfändung belastet, gibt es Pfändungsschutz für das Konto ab 1. Januar 2012 nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Darauf macht die AWO Schuldnerberatung aufmerksam. Konnten bislang Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente - trotz bestehender Pfändung - innerhalb von 14 Tagen abgehoben bzw. über diese verfügt werden, funktioniert dies ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr....