Pfändungsschutzkonto

Beiträge zum Thema Pfändungsschutzkonto

Ratgeber
Foto: Martyna

Änderung des Pfändungsschutzes

AWO Schuldnerberatung macht auf Fristen aufmerksam. Ist ihr Girokonto aktuell mit einer Pfändung belastet, gibt es Pfändungsschutz für das Konto ab 1. Januar 2012 nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Darauf macht die AWO Schuldnerberatung aufmerksam. Konnten bislang Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente - trotz bestehender Pfändung - innerhalb von 14 Tagen abgehoben bzw. über diese verfügt werden, funktioniert dies ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr....

  • Kamen
  • 20.12.11
Ratgeber
Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen und Werner Philipp von der Zentralen Schuldnerberatung der AWO im Kreis Unna

Pfändungsschutzkonto - Erfahrungen vor Ort

Seit 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit bei Vorliegen einer Kontopfändung, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag -1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011 - verfügen. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind dabei genauso geschützt wie beispielsweise Unter­stützungsleistungen Dritter. Über diesen Betrag hinaus können die meisten...

  • Kamen
  • 08.09.11
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