Pfändungskonto

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Die Verbraucherzentrale rät unzulässige Zusatzentgelte zurückzufordern. | Foto: Michael Grabscheit  / pixelio.de

Rote Karte für „Top-Zuschlag“ bei Pfändungskonto

Wer sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, muss keine höheren Kontoführungsentgelte zahlen – so hat der Bundesgerichtshof (Urteile vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11) jetzt entschieden. Damit haben die Richter dem von einigen Banken und Sparkassen verlangten „Top-Zuschlag“ für dieses Konto die rote Karte gezeigt. Für das im Juli 2010 eingeführte Kontomodell mit dem unbürokratischen Schutz bei Pfändungen hatten manche Geldinstitute einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15...

  • Gladbeck
  • 22.11.12
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