Pfändungsfreibetrag steigt
Was Schuldner*innen jetzt beachten müssen
Ab dem 1. Juli 2022 können Schuldner*innen mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um rund sechs Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.339,99 Euro aus, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.340 Euro geschützt. Gelsenkirchen. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung“, erklärt Sigrun Widmann, Leiterin der Gelsenkirchener...