Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schränkt die Pressefreiheit auch für alle Bürgerreporter (Fotografen, Reporter) stark ein.
Die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft und steht über allen nationalen Rechten, wie z.B. der Pressefreiheit, dem Künstlerrecht und so weiter. Es dürfen dann u.a. keine Bilder mehr verbreitet werden, auf denen Personen zu erkennen sind, sofern keine explizite Einverständniserklärung jeder einzelnen abgebildeten Person vorliegt. Zudem könnten selbst diese Einverständniserklärungen auch jederzeit nachträglich widerrufen werden. Es macht sich demnächst also praktisch...