Ratgeber
IFG - Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme
Aktengeheimnis.ade – dieser kleine Slogan zierte eine zeitlang den Briefkopf des BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) www.bfdi.bund.de Im Jahr 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, dass jeden Bürger berechtigt, staatliche Informationen anzufordern. In einem Interview mit dem Behördenleiter Peter Schaar arbeitete dieser heraus: Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme. Aber gerade die Ausnahmetatbestände würden immer wieder...